Stärkung der internationalen Religionsfreiheit und Schutz verfolgter religiöser Minderheiten

Religionsfreiheit

Hier finden Sie unsere Forderungen an die nächste Bundesregierung

Das Recht, seine Religion frei und ohne Gefahr auszuüben, gehört zu den wichtigsten Menschenrechten. Wir möchten, dass sich unser Land international stärker für den Schutz religiöser Minderheiten einsetzt.

Verstärkung der Stabstelle Internationaler Schutz verfolgter religiöser Minderheiten im Bundeskanzleramt

  • Aufwertung als Abteilung und Ausbau der Stabstelle: Erhöhung der personellen und finanziellen Ressourcen (von 1. Mio. auf 5 Mio.), um deren Effizienz und Wirksamkeit bei der Koordinierung internationaler Bemühungen zum Schutz verfolgter religiöser Minderheiten, insbesondere christlicher Minderheiten, zu steigern.
  • Enge Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen, der EU und der OSZE sowie anderen Staaten, um Maßnahmen zum Schutz religiöser Minderheiten global zu unterstützen und aktiv zu gestalten.
  • Regelmäßige Erstellung von Berichten und Analysen zur Situation der Religionsfreiheit weltweit, die der österreichischen Regierung und dem Parlament vorgelegt werden, um zielgerichtete Maßnahmen zu entwickeln.

Schaffung eines Sonderbeauftragten für internationale Religions- und Glaubensfreiheit und den Schutz verfolgter religiöser Minderheiten

  • Ernennung eines Sonderbeauftragten für den internationalen Schutz verfolgter religiöser Minderheiten (insbesondere christlicher), der direkt im Bundeskanzleramt angesiedelt ist und eng mit der Stabstelle bzw. neuen Abteilung zusammenarbeitet.
  • Die Integration der Stabstelle im Bundeskanzleramt und des Sonderbeauftragten würde sicherstellen, dass Österreich eine aktive und koordinierte Rolle im internationalen Schutz verfolgter religiöser Minderheiten spielt.
  • Aufgaben des Sonderbeauftragten:
  • Koordinierung der österreichischen Außenpolitik im Bereich Religionsfreiheit und Schutz religiöser Minderheiten.
  • Beratung der Bundesregierung bei der Gestaltung von politischen Maßnahmen und internationalen Partnerschaften zum Schutz von Religionsgemeinschaften.
  • Förderung des Dialogs mit internationalen und nichtstaatlichen Organisationen, die sich für die Religionsfreiheit einsetzen.
  • Förderung bilateraler Beziehungen mit Staaten, die Religionsfreiheit verteidigen, und Unterstützung von Sanktionen gegen Staaten, die religiöse Minderheiten unterdrücken.

Internationaler Schutz verfolgter religiöser Minderheiten durch humanitäre Maßnahmen

  • Koordinierung von Hilfsmaßnahmen: Die Stabstelle und der Sonderbeauftragte koordinieren humanitäre Hilfsmaßnahmen, um verfolgten religiösen Minderheiten durch finanzielle, logistische und diplomatische Unterstützung zur Seite zu stehen.
  • Zusammenarbeit mit internationalen Hilfsorganisationen, um die Hilfeleistung vor Ort zu verbessern und sicherzustellen, dass verfolgte religiöse Minderheiten Zugang zu Schutz, Unterkunft und medizinischer Versorgung haben.
  • Gezielte Diplomatische Initiativen
  • Internationale Konferenzen und Foren zur Religionsfreiheit: Organisation von Konferenzen unter der Leitung des Sonderbeauftragten im Bundeskanzleramt, um das Thema der Religionsfreiheit auf die internationale Agenda zu setzen.
  • Stärkere Einbindung Österreichs in internationale Allianzen für Religionsfreiheit und Menschenrechte, in denen die Stabstelle und der Sonderbeauftragte führende Rollen übernehmen.
  • Sanktionsmaßnahmen gegen repressive Regime: Der Sonderbeauftragte berät die Regierung bei der Implementierung von Sanktionen gegen Staaten oder Akteure, die systematisch religiöse Minderheiten unterdrücken.

Schutz von christlichen Flüchtlingen und Integration

  • Sonderkontingente für verfolgte christliche Flüchtlinge: Der Sonderbeauftragte arbeitet mit dem Innen- und Außenministerium zusammen, um spezifische Flüchtlingskontingente für verfolgte christliche Minderheiten einzurichten.
  • Integration verfolgter religiöser Minderheiten: Maßnahmen zur Unterstützung der Integration von Flüchtlingen in Österreich durch Bildungs-, Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramme, die religiöse und kulturelle Besonderheiten respektieren.

Monitoring und Frühwarnsysteme

  • Frühwarnsysteme: Die Stabstelle arbeitet mit internationalen Organisationen zusammen, um potenzielle Gefahren für religiöse Minderheiten weltweit frühzeitig zu erkennen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu initiieren.
  • Berichterstattung an das Parlament: Der Sonderbeauftragte legt dem Nationalrat regelmäßig Berichte zur Lage der Religionsfreiheit weltweit vor, um Transparenz zu gewährleisten und auf neue Bedrohungen aufmerksam zu machen.

Bildung und Bewusstseinsbildung

  • Initiativen in Bildungseinrichtungen: Förderung von Projekten zur Bewusstseinsbildung über Religionsfreiheit und den interreligiösen Dialog in österreichischen Schulen und Universitäten.
  • Aufklärungskampagnen in der Öffentlichkeit, die die Bedeutung der Religionsfreiheit als fundamentales Menschenrecht hervorheben und auf die Situation verfolgter religiöser Minderheiten aufmerksam machen.

Schutz religiöser Stätten

  • Internationale Schutzmaßnahmen für religiöse und kulturelle Stätten: Die Stabstelle arbeitet mit der UNESCO und anderen Organisationen zusammen, um den Schutz von gefährdeten religiösen Stätten in Krisenregionen sicherzustellen.

Institut für Umwelt, Friede und Entwicklung (IUFE)

Das Institut für Umwelt, Friede und Entwicklung (IUFE) arbeitet als Think Tank im Sinne der nachhaltigen Entwicklung entlang der Sustainable Development Goals (SDGs).

Gonzagagasse 1/1/11

1010 Wien 

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