Das sind unsere Forderungen an die nächste Bundesregierung!
Wie sieht die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit der kommenden fünf Jahren aus? Wir haben unsere wichtigsten Forderungen an die nächste Regierung hier zusammengefasst.
Ende 2023 lebten knapp über 700 Mio. Menschen in extremer Armut, etwas mehr als die Hälfte davon in Subsahara Afrika. Laut UNHCR waren 2023 über 115 Mio. Menschen auf der Flucht. Flucht und Vertreibung sind direkte Folgen von Armut, Konflikten, Menschenrechtsverletzungen, Hunger oder Umweltzerstörung.
Der Klimawandel zählt zu den größten globalen Bedrohungen. Seine weitreichenden Folgen treffen alle, aber insbesondere Menschen in den ärmsten Ländern der Welt mit dramatischeren Konsequenzen. Klimawandel wirkt zudem als Konflikttreiber und Bedrohungsmultiplikator. Der Nexus zwischen Klimawandel und Sicherheit ist daher auch in der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe zu berücksichtigen.
Die Auswirkungen aktueller Krisen erfordern von unserer Entwicklungszusammenarbeit stärkere und weitreichendere Anstrengungen und Herangehensweisen. Entwicklungspolitik ist daher auch ein Instrument im wohlverstandenen Eigeninteresse Österreichs.
Als Instrumente der Entwicklungspolitik tragen wesentlich Entwicklungszusammenarbeit (EZA), Humanitäre Hilfe sowie entwicklungspolitische Bildung dazu bei, Lebensperspektiven für Menschen in einem Umfeld sozialer und politischer Stabilität und eine nachhaltige Entwicklung – im Sinne der Agenda 2030 – zu ermöglichen.
Entwicklungszusammenarbeit
- Im Sinne der VN-Aktionsagenda von Addis Abeba über Entwicklungsfinanzierung wird eine schrittweise Anhebung der EZA-Gelder in Richtung 0,7 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) mit einer Komponente für die am wenigsten entwickelten Länder von 0,15 % bis 0,20 % des BNE angestrebt. Ausweitung der finanziellen Mittel im Bereich der bi- und multilateralen EZA, mit Fokus auf Erhöhung der bilateralen Mittel der Austrian Development Agency (ADA), die als renommierte Agentur, gemeinsam mit den in der Welt angesehenen österreichischen Hilfsorganisationen eine Visitenkarte der Republik darstellen.
- Koordinierung aller ODA Zahlungen der Gemeinde-, Länder und Bundesebene und Konzertierung der Förderungen der einzelnen Ebenen entsprechend den Zielen des Dreijahresprogrammes.
- Aufwertung und ausreichende Finanzierung der entwicklungspolitischen Inlandsarbeit, um das Verständnis für globale Zusammenhänge und die Agenda 2030 zu fördern.
- Österreich unterstützt gezielt Menschen in Ländern des Globalen Südens, um sich an die Auswirkungen der Klimakrise anzupassen oder Schäden und Verluste zu bewältigen. Dabei spielt österreichische Expertise eine zentrale Rolle. Ausbau unseres EZA-Engagements im Bereich grüner Energie.
- Unterstützung der Zivilgesellschaft vor Ort und staatlicher Programme zur Demokratisierung, Förderung der Rechtsstaatlichkeit, Friedenssicherung, Armutsbekämpfung und Kampf gegen Korruption.
- Stärkung von Frauen auf allen Ebenen unter Bezugnahme auf wichtige internationale Dokumente und mit besonderem Augenmerk auf Gewaltschutz (wie z. B. weibliche Genitalverstümmelung, Bildung, rechtliche Gleichstellung).
- (Berufs-)Bildung für Klimaschutzmaßnahmen/Erneuerbare Energien/Energieeffizienz vor Ort.
- Stärkung der wirtschaftlichen Kooperation und Zusammenarbeit von Unternehmen mit Nichtregierungsorganisationen.
- Prüfung einer stärkeren Knüpfung von EZA-Mitteln an Fortschritte bei der Erreichung von gemeinsamen Zielen mit Partnerländern, die zu einer positiven Entwicklung im jeweiligen Land beitragen, wie Armutsbekämpfung, Verbot von Kinderarbeit, Einhaltung gewisser Standards im Arbeitsrecht, Klimaschutz. In diesem Zusammenhang müssen transparentere Verfahren für die Vergabe von entwicklungspolitischen Mitteln, die entweder in der Austrian Development Agency gebündelt oder zumindest harmonisiert werden, weiter gestärkt werden.
- Verstärkung der Rolle der Wirtschaft in der Entwicklungszusammenarbeit durch Schaffung von Investitionsanreizen für (österreichische) Firmen in Partnerländern. Verbesserung der entwicklungspolitischen Finanzinstrumente z. B. durch erweiterten Einsatz von Bankgarantien und soft loans. Stärkung der Österreichischen Entwicklungsbank. Die Entwicklungszusammenarbeit soll auch als Landeplattform für die österreichische Wirtschaft dienen, was insbesondere durch einen Ausbau der ADA-Strukturen in den regionalen Koordinationsbüros, in der ADA-Zentrale und durch eine verstärkte Vernetzung mit der Wirtschaftskammer erreicht werden soll.
- Ausbildungspartnerschaften mit der Wirtschaft und Bildungsinstitutionen in Österreich und vor Ort.
- Setzung internationaler Initiativen im Kampf gegen den Klimawandel, die Hunger und Armut verstärkt, z. B. Aufbau von Wasserversorgungssystemen, Anbau hitzebeständiger Getreideformen u. ä.
- Die Unterstützung von Partnerländern, die einen hohen Anteil an Flüchtlingen oder Binnenvertrieben beherbergen, soll als effizientes Instrument gegen internationale Flucht und illegale Migration verstärkt genutzt werden.
- Afrika ist ein Kontinent der Zukunft. Österreich ist unbelastet von einer kolonialen Vergangenheit und hat damit die Möglichkeit eine Partnerschaft auf breitester Ebene auf Augenhöhe aufzubauen. Dies bedeutet insbesondere: stärkere Fokussierung unserer EZA auf die am wenigsten entwickelten Länder in Sub Sahara Afrika. Ausbau bestehender regionaler Schwerpunkte in Afrika. Fokus auf den Ausbau unserer Wirtschaftsbeziehungen. Verstärke Zusammenarbeit im Bereich grüner Energie. Keine weitere Kürzung europäischer EZA-Gelder in Sub-Sahara-Afrika. Beibehaltung der Partnerschaft mit Ländern in Konfliktzonen. Österreichische Initiative in der EU für einen EU-Zukunftspakt mit Afrika.
Bekenntnis zu einer stärkeren Hilfe vor Ort (Humanitäre Hilfe)
- Das humanitäre Völkerrecht, die humanitären Prinzipien der Menschlichkeit, Unabhängigkeit, Neutralität und Unparteilichkeit bilden die obersten Leitlinien des humanitären Engagements Österreichs.
- Konsequente Fortsetzung der strategischen Planung der Humanitären Hilfe Österreichs, auf Basis der Strategie für die Humanitäre Hilfe der Republik Österreich (SHHÖ) aus dem Herbst 2023.
- Um adäquat auf vermehrte langanhaltende Krisen reagieren zu können, wird ein Großteil der Mittel des Auslandskatastrophenfonds im Sinne der Planbarkeit bereits im ersten Quartal eines Jahres für langfristige humanitäre Maßnahmen beschlossen.
- Verpflichtende Integration von Komponenten vorausschauender Hilfe (Anticipatory-Action) in den österreichischen Projekten der Humanitären Hilfe, insbesondere durch die Förderung der Resilienz ländlicher Gemeinden (z.B. durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln und technischer Unterstützung für Risikominderungs- und Schutzmaßnahmen zur Katastrophenvorsorge)
- Substantielle Erhöhung der Hilfe vor Ort: weitere Aufstockung des Auslandskatastrophenfonds, schrittweise bis 2030 auf 200 Mio. Euro (u. a. für Flüchtlingslager vor Ort und zur Stabilisierung von Krisenregionen).